Neue Wege gehen

leistungen

Wenn Lebenskrisen oder belastende Lebenssituationen wie Todesfälle, Trennungen, Verlust der Arbeit, Krankheit und Erschöpfungszustände nicht mehr alleine bewältigt werden können, ist es sinnvoll psychotherapeutische Begleitung in Anspruch zu nehmen.

Bei Depressionen, Suchtverhalten, Ängsten, Essstörungen, Zwängen oder psychosomatischen sowie chronischen Erkrankungen ist eine psychotherapeutische Behandlung notwendig, um wieder Mut zu fassen und neue Perspektiven zu finden.

Eine Psychotherapie kann auch hilfreich sein, um sich selbst besser kennen zu lernen, die persönliche Entwicklung zu fördern und das Selbstwertgefühl und die Lebensfreude zu steigern.

Warum Psychotherapie?

Psychotherapie hilft neue Perspektiven zu finden, Wunden heilen zu lassen und neuen Mut zu schöpfen. Eine wichtige Voraussetzung für den Beginn einer Psychotherapie ist, dass du den Wunsch hast, etwas verändern zu wollen. Auch braucht es deine Bereitschaft, dich mit deinen Gefühlen und deinem Erleben auseinanderzusetzen und dich dabei unterstützen zu lassen.

Gemeinsam erarbeiten wir in einem geschützten Rahmen die für dich passenden nächsten Schritte auf deinem Lebensweg.

KOSTEN

Das Erstgespräch und jede weitere Therapiestunde kostet € 90,- und dauert 50 Minuten.

Bezahlung: Ich stelle dir jeden Monat eine Rechnung und du kannst mir den Betrag binnen 14 Tagen ohne Abzug überweisen. 

Absageregelung: Vereinbarte Termine werden für dich freigehalten und können nicht anders vergeben werden. Du kannst einen Termin bis 24 Stunden vorher kostenlos absagen. Andernfalls muss ich die Stunde verrechnen.

Rückerstattung der Krankenkassen: Von den Krankenkassen hast du die Möglichkeit dir einen Teil der Kosten rückerstatten zu lassen:

  • ÖGK: € 33,70/Einzeltherapiestunde
  • SVS: € 45,00/Einzeltherapiestunde
  • BVAEB: € 46,60/Einzeltherapiestunde
  • Private (Zusatz-) Versicherungen übernehmen je nach Vertrag, teilweise oder zur Gänze, die Kosten für eine Psychotherapie.

Als Voraussetzung für die Rückerstattung brauchst du eine „Ärztliche Bestätigung für die Inanspruchnahme psychotherapeutischer Behandlung“. Diese muss vor der zweiten Psychotherapiesitzung von deinem Arzt bzw. deiner Ärztin eingeholt werden. Es ist keine Überweisung des Arztes bzw. der Ärztin erforderlich.

Für die Verlängerung des Kostenzuschusses muss ab der 11. Psychotherapiesitzung ein „Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme einer(s) freiberuflich niedergelassenen Psychotherapeutin(en)“ gestellt werden. Die Krankenkasse prüft den Antrag und kann dann den Kostenzuschuss für weitere Psychotherapiesitzungen bewilligen.

Die Überweisung des Kostenzuschusses erhältst du nach Einreichung der Honorarnote.

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